Mitteilung zur Fehlerbekanntmachung der Finanzaufsicht BaFin zum Konzernabschluss 2021 der Social Chain AG

12.07.2023

Berlin, 12. Juli 2023. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Social Chain AG im Rahmen einer Stichprobenprüfung auf zwei Fehler gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 WpHG im Konzernabschluss 2021 hingewiesen.

In beiden Fällen handelt es sich um fehlerhafte Zuordnungen von Transaktionen innerhalb der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021. Der Zahlungsmittelfluss insgesamt wurde zutreffend ermittelt. Der Ausweisfehler innerhalb der Kapitalflussrechnung hat keinen Einfluss auf die sonstigen Bestandteile des Abschlusses wie z.B. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Korrekturen wurden bereits vor der Veröffentlichung der BaFin im Konzernabschluss der Social Chain AG 2022 gemäß den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) berichtigt und entsprechend im Geschäftsbericht 2022 der Social Chain AG (siehe Link hier, S. 135) am 27. April 2023 kommuniziert. Darüber hinaus wurde die Korrektur auch ausführlich auf der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 erläutert.

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