- Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung 2022
- Informationen nach § 125 Abs. 2 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
- Geschäftsbericht 2021 inkl. Konzernabschluss, Konzern-Lagebericht, erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB und Bericht des Aufsichtsrats
- Jahresabschluss 2021 und Lagebericht
- Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I und des Genehmigten Kapitals 2021/I
- Schriftlicher Bericht des Vorstands zu TOP 6 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Ab. 4 Satz 2 AktG
- Schriftlicher Bericht des Vorstands zu TOP 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG, 221 Abs. 4 AktG
- Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 inkl. Prüfvermerk zu TOP 9
- Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu TOP 10
- Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrates zu TOP 11
- Satzung The Social Chain AG
- Erläuterungen zum beschlusslosen TOP 1
- Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
- Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
- Anmeldebogen
- Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
- Vollmacht an eine dritte Person
- Widerruf Vollmacht
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an (socialchain@better-orange.de) gerichtet werden.