- Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung 2023
- Informationen nach § 125 Abs. 2 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
- Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 (inkl. gebilligtem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, Konzern-Lagebericht, erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und Bericht des Aufsichtsrats)
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und Lagebericht
- Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I unter Ausschluss des Bezugsrechts
- Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
- Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
- Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 inkl. Prüfvermerk zu Tagesordnungspunkt 9
- Satzung The Social Chain AG
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
- Erläuterungen zum beschlusslosen Tagesordnungspunkt 1
- Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
- Anmeldebogen 2023
- Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
- Vollmacht an eine dritte Person
- Widerruf Vollmacht
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an socialchain@better-orange.de gerichtet werden.
Abstimmungsergebnisse finden Sie hier: