Die Social Chain AG befindet sich derzeit in einem Eigenverwaltungsverfahren. Was bedeutet das?
Die Social Chain AG hat am 25. Juli 2023 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren, mit dem die Gesellschaft beabsichtigt, die bereits angestoßene Reorganisation der Unternehmensgruppe geordnet fortzusetzen.
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Die Gesellschaft befindet sich derzeit in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren, das in der Regel drei Monate dauert. Im Anschluss dessen wird das zuständige Amtsgericht das Verfahren dann eröffnen. Wie lange genau das Verfahren dauern wird, können wir nicht beantworten, wir gehen aber davon aus, dass das Verfahren nach der Eröffnung noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wie wird sich die Social Chain AG in der Zukunft aufstellen? Und was bedeutet das für die Aktionäre?
Der Vorstand der Social Chain AG hat nach der gerichtlichen Bestätigung der vorläufigen Eigenverwaltung inzwischen einen geordneten M&A-Prozess eingeleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die beste Sanierungs- und Verwertungsoption für die Gläubigerinnen und Gläubiger der Social Chain AG zu ermitteln. Die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger haben insolvenzrechtlich Vorrang vor den Interessen der Aktionäre. Die Investorensuche fokussiert sich insbesondere auf die DS Gruppe als werthaltigste Beteiligung innerhalb des Social Chain-Konzerns.
Was wird in den kommenden Wochen passieren?
In dem neutralen und wettbewerbsoffenen Prozess soll ermittelt werden, ob Investorenlösungen für die Gläubigerinnen und Gläubiger der Social Chain AG die bestmögliche Sanierungs- oder Verwertungsoption darstellen. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Erste Gespräche mit Interessenten wurden bereits geführt und zeigen ein nachhaltiges Interesse an der DS Gruppe als Ganzes. Die DS Gruppe ist personell, räumlich und organisatorisch eigenständig.
Wer wird den M&A-Prozess durchführen?
In Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter ist die weltweit tätige Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte mit dem M&A-Prozess beauftragt.
Welche Rolle hat ein vorläufiger Sachwalter?
Das Amtsgericht hat per Beschluss den Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Sachwalter der Social Chain AG bestellt. Dessen Aufgabe wird es sein, das gesamte Eigenverwaltungsverfahren im gerichtlichen Auftrag zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.
Wie können Sie das Eigenverwaltungsverfahren dann finanzieren?
Das Verfahren und damit das vorläufige Fortbestehen sowie die Aufrechterhaltung der Möglichkeit einer eventuellen Sanierung der Social Chain AG wurde möglich, nachdem sich Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe kurzfristig bereit erklärt haben, die Eigenverwaltung des Unternehmens mit einem Massedarlehen in erheblicher Höhe zu finanzieren.
Was bedeutet das Insolvenzverfahren für mich als Aktionär?
Die Gesellschaft befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, weil sie nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen. Da eine Bedienung des Eigenkapitals erst erfolgen kann, wenn sämtliche Verbindlichkeiten erfüllt sind, folgt hieraus, dass das Eigenkapital nach aktuellem Stand wirtschaftlich wertlos ist.
Wie wahrscheinlich ist das?
Aktuell ist es zu früh, eine belastbare Aussage dazu zu treffen. Erfahrungsgemäß ist es aber in der Regel so, dass Aktionären im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft ein Totalverlust droht. Das ist das unternehmerische Risiko, das Aktionäre in einer solchen Situation tragen.
Bin ich als Aktionär Gläubiger des Unternehmens?
Als Gesellschafter tragen Aktionäre die Risiken eines Eigenkapitalgebers. Das heißt: Aktionäre sind in der Insolvenz einer Aktiengesellschaft keine Gläubiger – auch wenn sie dem Unternehmen mit der Zeichnung der Aktien Kapital gegeben haben. Sie erhalten deshalb erst eine Auszahlung, wenn die Forderungen aller Massegläubiger und Insolvenzgläubiger und die Verfahrenskosten bezahlt worden sind.
Was ist jetzt mit meinen Aktien? Wird es jetzt ein Delisting geben?
Der Insolvenzantrag führt nicht automatisch zum Delisting der Aktiengesellschaft. Es ist also weiterhin möglich, Aktien einer insolventen Gesellschaft zu handeln.
Wir haben gehört, dass kürzlich jemand eine große Anzahl von Aktien der Social Chain AG erworben haben soll. Was steckt dahinter?
Aktien der Social Chain AG können auch weiterhin gehandelt werden. Fragen zu individuellen Käufen und Verkäufen von Aktien können wir nicht beantworten.
Warum gibt es keine weiteren Informationen?
Die Social Chain AG befindet sich derzeit in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren und hat inzwischen einen geordneten M&A-Prozess eingeleitet. Sobald es relevante und berichtspflichtige Neuigkeiten für die Aktionäre im Prozess gibt, wird die Social Chain AG darüber informieren.